Widerrufsrecht – Ihre Rechte im Überblick
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben können, welche Fristen gelten und welche Schritte notwendig sind, um Ihre Verträge problemlos zu stornieren.

Häufig gestellte Fragen zum Widerrufsrecht
Hier finden Sie klare Antworten zu Ihrem Widerrufsrecht, um Ihre Rechte bei Online-Verträgen einfach zu verstehen.
Habe ich als Unternehmer ein Widerrufsrecht?
Bei Online-Marketing-Verträgen, die zwischen zwei Unternehmen (B2B – Business to Business) geschlossen werden, gibt es grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das 14-tägige Widerrufsrecht, das man aus dem Online-Shopping kennt, gilt nur für Verbraucher (B2C) nach § 355 BGB.
Hier sind die wichtigsten Punkte zum Widerruf/Rücktritt im B2B-Marketing:
1. Kein gesetzliches Widerrufsrecht
- Unternehmer werden als geschäftskundig und schutzwürdig angesehen. Daher gelten die Verbraucherschutzvorschriften bei Fernabsatzgeschäften (z.B. Online-Marketing-Pakete, SEO-Verträge, Social Media Betreuung) nicht für sie.
- Ein Vertrag ist mit Vertragsschluss verbindlich.
2. Ausnahmen: Vertragliche Vereinbarungen
- Widerrufsrecht im Vertrag: Haben die Parteien in den AGB oder im Vertrag explizit ein Widerrufsrecht vereinbart, gilt dieses.
- Kulanz: Der Dienstleister kann aus Kulanz einer Vertragsauflösung zustimmen.
3. Andere Möglichkeiten der Vertragsbeendigung
Auch ohne Widerrufsrecht ist der Unternehmer nicht zwingend unendlich an einen Vertrag gebunden:
- Kündigung: Prüfen Sie die Kündigungsfristen im Vertrag.
- Anfechtung: Bei arglistiger Täuschung oder Irrtum kann der Vertrag angefochten werden (§§ 119 ff. BGB).
- Störung der Geschäftsgrundlage: In extremen Fällen (z.B. Unmöglichkeit der Leistung).
4. Was Sie als Unternehmer tun können
- Vor Vertragsschluss: AGB prüfen. Bieten Online-Marketing-Agenturen ein freiwilliges Widerrufsrecht an?
- Nach Vertragsschluss: Wenn ein Fehler passiert ist, suchen Sie das direkte Gespräch mit dem Dienstleister, um eine einvernehmliche Lösung (z.B. Aufhebungsvertrag) zu finden.
Was ist, wenn der Vertrag per Telefon/E-Mail (Fernabsatz) geschlossen wurde?
Auch im Fernabsatz gilt im B2B-Bereich kein gesetzliches Widerrufsrecht, solange beide Parteien Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
